20.04.26 FDP-Fraktion kritisiert Baubremser im Planungsausschuss

Im letzten Planungsausschuss vom 15.04.2026 wurde eine Baulückenplanung an der Annenheider Straße 154 behandelt. Hierbei bat die Verwaltung mit einer ausführlichen Vorlage um Dispens vom einem alten Bebauungsplan und der dort vorgegeben Geschossflächenzahl um insgesamt ca. 150qm, um einem anfragenden Investor für seinen zweigeschossigen Bauwerk mit 8 Wohnungen eine positive Antwort für eine Bauantragsstellung zu geben. Die Verwaltung hat in ihrer Vorlage auf die Ausnahmemöglichkeit nach dem neuen §31 (3),BBauG, dem sogenannten „Bauturbo“, ausdrücklich hingewiesen. Der Rat der Stadt Delmenhorst hat der Anwendung dieser Gesetzesregelung vor kurzer Zeit grundsätzlich zugestimmt. Diese Entbürokratisierung der Baugesetzgebung wurde wegen einer Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung zeitlich befristet eingeführt. Eine Zielsetzung, die auch in der Delmenhorster Stadtentwicklung an oberster Stelle steht. Leider hat sich der Planungsausschuss mit einer Mehrheit von SPD/Grünen/Linken gegen die beantragte Ausnahmegenehmigung gestellt und eine aufwendige Prüfung nach dem bisherigen Verfahren in Aussicht gestellt.

„Dieses Verhalten bedeutet für mich eine Ablehnung des Bauturbos im Falle seiner ersten konkreten Anwendung in unserer Stadt und konterkariert damit auch alle politischen Bekundungen nach einem beschleunigten Mietwohnungsbau. Da wird der bundeseinheitliche Turbo zu einer kommunalpolitischen Bremse umfunktioniert. Dieses einer falsch verstandenen Ordnungspolitik wird das Interesse zukünftiger Investoren nicht unbedingt nach Delmenhorst lenken!“, so der Fraktionsgeschäftsführer der Liberalen Claus Hübscher wörtlich. Die FDP-Fraktion hofft, dass sowohl im nächsten VA und einer folgenden Ratssitzung der Ausnahmeregelung im Delmenhorster Süden stattgegeben wird und dort 8 zusätzliche Mietwohnungen doch noch entstehen können.

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